Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Juli 2022)

Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim
Hermann-Löns-Str. 8
65719 Hofheim

1. Angebot des Yoga und Ayurveda Zentrum Hof-heims: Das Yogazentrum gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten an jedem Kurs teilnehmen zu können, welche durch Aushang im Zentrum und auf der Internetseite und über den Newsletter bekanntgegeben werden.

2. Tarife
2.1 Mitgliedschaften
Das Mitglied bestimmt durch eine Mitgliedschaft sich auf 6 oder 12 Monate festzulegen und kann damit jeden Kurs besuchen, außer Workshops. Mitglieder erhalten eine Preisreduzierung bei Buchung eines Workshops. E-Mail-Adresse, Bankverbindung und Adressen müssen uns komplett vorliegen und bei Änderung bitte sofort bekanntgeben.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

2.2 Die Zehnerkarte gilt für 4 Monate, eine Kündigung ist nicht möglich. Zehnerkarten sind übertragbar.

2.3 Einzelzahlung oder Teilzahlungen pro Yogaeinheit sind möglich nach jeweils vereinbartem Tarif.

2.4 Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot enthalten sind (Einzelstunden, Einzel-Coaching, Workshops, Onlinekurse u.a.). Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

2.5 Vergünstigungen der Kursgebühr gibt es für Menschen ohne bezahlte Arbeit, Alleinerziehende, SchülerInnen und StudentInnen und in Einzelfällen lt. Absprache.

3. Nutzungsberechtigung/Verwendungsrisiko
Das Mitglied ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko (z.B. Mitgliedschaft, Mehrfachkarte, Einzelbuchung) für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Mitglieds, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, so-weit nicht Gründe im Verantwortungsbereich vom Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen.

4. Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung
4.1 Mitgliedschaftsverträge unter 2.1 werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 6 oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonats.

4.2 Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden.

4.3 Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4.4 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind möglich! Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte Adresse vom Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim zu richten.

4.5 Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

5. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)
Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Mitglieds über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Mitglieds mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist dem Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim durch schriftliche Erklärung des Mitglieds bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich. Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote vom Yoga und Ayurveda Zent-rum Hofheim nicht genutzt werden. Die Vertragslauf-zeit der Mitgliedschaft erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer
6.1 Die Nutzungsgebühren decken die Kurse im Rahmen des vereinbarten Mitgliedsvertrages ab. Ausgenommen sind Workshops, ferner Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

6.2 Präventionskurse: Die Möglichkeiten der Bezuschussung der verschiedenen Krankenkassen sind unterschiedlich. Die vom Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim als solche angebotenen „Präventionkurse“ erfüllen bei gesonderter Bezahlung die allgemeinen Voraussetzungen der Bezuschussungsfähigkeit durch die Krankenkassen. Es obliegt dem Vertragspartner, sich vor Kursbelegung zu informieren, ob seine Krankenkasse den gewünschten Kurs bezuschusst. Das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim übernimmt insofern keinerlei Haftung.

6.3 Die Aufnahmegebühr und Mitgliedschaftsbeiträge sind durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Vertragspartner ermächtigt das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim für die Dauer der Mitgliedschaft, die Aufnahmegebühr (€15) und die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem inländischen Bankkonto einzuziehen bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind dem Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Die Aufnahmegebühr wird mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages fällig. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschaftsbeiträge wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich festgelegt.

6.4 Das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens zwei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten vom Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu.

6.5 Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

6.6 Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt EUR 25,00 verlangen. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

6.7 Sofern das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Schüler, Menschen ohne bezahlte Arbeit, Alleinerziehende), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht werden. Das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.

7. Haftungsausschluss/Teilnahmefähigkeit
7.1 Der Unterricht wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Ob die Teilnahme am Unterricht mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, muss jeder Teilnehmer selbst verantworten.

7.2 Bei allen Stunden und Workshops sind Selbstverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt. Bei Einnahme starker Medikamente oder in aktueller psychotherapeutischer Behandlung, empfehlen wir die Teilnahme vorab mit dem Arzt oder Therapeuten zu besprechen. Bei akuten körperlichen oder psychischen Problemen sollte vorher mit einem Arzt abgeklärt werden, ob Yogastunden zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sind. Die Teilnahme an allen Kursen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung.

7.3 Die Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn der Verlust oder Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Zentrums zurückzuführen.

Die Haftung des Yoga und Ayurveda Zentrums Hofheim in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.4 Eine Haftung des Zentrums für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Yoga und Ayurveda Zentrums Hofheim oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen Ansprüche des Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber dem Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim.

9. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung
9.1 Das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim ist berechtigt die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

9.2 Bei großem Interesse an einzelnen Kursen/ Workshops ist das Yoga und Ayurveda Zentrum Hof-heim berechtigt, in zumutbarem zeitlichem Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ab-lauf zu gewährleisten. Die Einführung der Voranmeldung wird durch Aushang bekannt gemacht.

9.3 An kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim geschlossen. Die Betriebsferien verteilen sich auf zwei Wochen in den Weihnachtsferien. In den Schulferien kann es zu einer Reduzierung des Kursangebotes kommen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.

9.4 Eine Yogaeinheit findet ab drei Personen statt.

10. Änderungen
Das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim behält sich Änderungen beim Kursprogramm, bei den Kurszeiten und Kursleiter/innen vor.

11. Datenschutzbestimmungen
Das Mitglied wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken vom Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Das Mitglied erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.

12. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten
Wird das gebuchte Einzelangebot/Coaching/ Workshop vom Mitglied ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt das Mitglied dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist das Yoga und Ayurveda Zentrum Hofheim berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Mitglied steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

13. Salvatorische Klausel
Werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil-weise unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.